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Allgemeine Geschäftsbedingungen

​Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Teilnahme an Unterricht, Beratung und Kurse
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Vertragsgegenstand
1. Diese AGB gelten zwischen Julia Weltzien (im folgenden Veranstalter genannt) und dem Kunden (im folgenden Teilnehmer genannt) für sämtliche abgeschlossene Verträge über Schulungsleistungen, insbesondere für die Teilnahme an Kursen, Unterricht und Beratung (im folgenden Veranstaltung genannt).
2. Die Vertragsleistungen und Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus den jeweiligen Ausschreibungen des Veranstalters. Die Leistungen erfolgen ausschließlich zu den genannten Geschäftsbedingungen.
3. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.

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Vertragsabschluss
1. Grundlage des Angebots des Veranstalters und der Buchung des Teilnehmers sind die jeweilige Kursbeschreibung und die ergänzenden Informationen, bzw. bei Sonderarrangements das individuell erstellte Angebot des Veranstalters.
2. Die Anmeldung / Buchung erfolgt schriftlich oder per E-Mail. Dafür gilt folgendes:
Mit der Buchung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang einer Bestätigung durch den Veranstalter zustande.

3. Eine Trainingseinheit dauert 15 bis 60 Minuten, je nach gebuchtem Kurs. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung des Trainingsentgeltes. Der Unterricht erfolgt grundsätzlich am vereinbarten Ort.

4. Die Organisation eines geeigneten Platzes für die Dienstleistung (Reithalle, Reitplatz, Putzplatz mit festem Untergrund oder ähnliches) obliegt dem Kunden und ist nicht der Zuständigkeitsbereich des Veranstalters. 

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Bezahlung

​1. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebene Preise nur Richtpreise darstellen. Der tatsächliche Preis richtet sich individuell nach Zeitaufwand und Entfernung des Kunden - wird aber in jedem Fall VOR der Veranstaltung vereinbart!

2. Die volle Veranstaltungspreis sowie ggf. die Barzahlungsgebühr von 2€ (zwei Euro) zzgl. zum Veranstaltungspreis ist am Veranstaltungstag vor Beginn der Veranstaltung in bar zu entrichten. Alternativ kann vorab bis zu einem vom Veranstalter benannten Datum oder vor Ort vor Veranstaltungsbeginn  per Überweisung oder Paypal auf das Konto des Veranstalters, auf Wunsch gegen Rechnungsstellung, bezahlt werden. Bei digitaler Bezahlung mittels Überweisung oder Paypal entfällt die Bahrzahlungsgebühr von 2€.

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Rücktritt des Teilnehmers / Stornogebühren
1. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zugang einer schriftlichen Rücktrittserklärung. Diese muss schriftlich z.B. per Brief oder Email vorliegen.
2. Die Rücktrittskosten betragen
bis 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung – kostenlos
weniger als 48 Stunden bis zu Beginn der Veranstaltung – 100 % des Gesamtpreises

3. Am Sonntag eingehende Rücktritte können erst am Montag bearbeitet werden und gelten daher als am Montag eingegangen.
4. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin oder die Rückvergütung gezahlter Veranstaltun.
5. Nimmt der Teilnehmer Leistungen oder Teile davon nicht in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Anspruch auf Rückvergütung.

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Ersatzteilnehmer
1. Bis zum Beginn der Veranstaltung darf der Teilnehmer bei Rücktritt eine geeignete Ersatzperson beschaffen. Hierzu bedarf es der schriftlichen Mitteilung an den Veranstalter und dessen Zustimmung. Der Veranstalter hat das Recht, dem Eintritt des Ersatzteilnehmers zu widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen nicht genügt, bei Teilnahme an Gruppenstunden keine zwei Einzeltrainings wahrgenommen hat oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
2. Tritt ein Ersatzteilnehmer in den Vertrag ein, so haften er und der Teilnehmer dem Veranstalter gegenüber als Gesamtschuldner für den Preis und die durch den Eintritt des Ersatzteilnehmers entstehenden Mehrkosten.

3. Bei gebuchten Gruppenveranstaltungen steigt der Teilnahmepreis des Teilnehmers, wenn er als einziges noch verbleibt, auf die Kursgebühr eines Einzelunterrichts.

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Rücktritt, Kündigung und Programmänderung durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist in den nachstehenden Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen:
1. ohne Einhaltung einer Frist:
a) Wenn der Teilnehmer die Durchführung des Kurses ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört, andere Personen erheblich belästigt oder gefährdet, gegen das Tierschutzgesetz oder anderes geltendes Recht verstößt oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, bzw. wenn er die Veranstaltungsgebühr bei Veranstaltungsbeginn nicht komplett gezahlt hat.
b) Die Kündigung ist insbesondere dann zulässig, wenn sich erweist, dass der Teilnehmer falsche Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen, seiner reiterlichen Ausbildung und seinen reiterlichen Fähigkeiten bzw. den Teilnahmevoraussetzungen seines Pferdes gemacht hat und dadurch ursächlich er selbst, die Mitteilnehmer oder die Durchführung der Veranstaltung erschwert oder gefährdet werden. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer gegen fachlich anerkannte Regeln der Reiterei im Bereich der Ausrüstung, von Sicherheitsmaßnahmen oder des Führens des Pferdes schuldhaft verstößt
c) In beiden Fällen hat der Teilnehmer den vollen Veranstaltungspreis nebst bereits in Anspruch genommener Zusatzleistungen zu entrichten. Ein Anspruch auf Rückvergütung des bereits gezahlten Veranstaltungspreises besteht in diesen Fällen nicht.
2. bis unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn oder während der Veranstaltung:
a) Wenn die Veranstaltung nicht stattfindet oder fortgeführt werden kann, weil sie z.B. infolge von Unfall / Krankheit des Veranstalters bzw. des vom Veranstalter für die Veranstaltung eingesetzten Trainers oder bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. Epidemien) oder gleichwertigen Fällen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
b) Wenn die vom Veranstalter zu bestimmende Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
c) In diesen Fällen wird der Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt und ein Ersatzprogramm oder ein Ersatztermin angeboten.
Der Teilnehmer hat nur bei Nichtinanspruchnahme oder Nichtzustandekommens des Ersatzprogramms oder Ersatztermins Anspruch auf anteilige Rückerstattung des gezahlten Preises in Höhe der durch den Veranstalter nicht erbrachten Leistungen. Weitergehende Ansprüche bestehen in diesem Fall nicht.
Programmänderungen durch den Veranstalter sind ohne Zustimmung des Teilnehmers jederzeit zulässig, wenn sie den Gesamtzuschnitt und die Gesamtleistung der Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Programmänderungen, die während der Veranstaltung kurzfristig aufgrund witterungsbedingter oder anderer vom Veranstalter nicht zu beeinflussender Gegebenheiten erforderlich werden, um die Sicherheit der Gruppe nicht zu gefährden, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten, begründen keine Ansprüche auf Rückerstattung des Veranstaltungspreises.

d) Der Veranstalter kann die Veranstaltung jederzeit beenden, wenn der Teilnehmer trotz Ermahnung gegen die gültigen Tierschutzvorschriften verstößt. In diesem Fall ist die volle Kursgebühr zu entrichten. Ein Anspruch auf eine verminderte Kursgebühr, ein Ersatzprogramm oder einen Ersatztermin besteht nicht.

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Mitwirkungspflicht
1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
2. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich vor Ort zur Kenntnis zu geben.
3. Unterlässt er schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

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Haftungsbestimmungen
1. Der Veranstalter ist haftpflichtversichert.
2. Für Teilnehmer besteht keine spezielle Unfallversicherung.
3. Für Schäden, die der Teilnehmer oder sein mitgebrachtes Pferd während der Dauer der Veranstaltung verursacht, haftet der Teilnehmer eigenständig. Diese Haftungsbestimmungen beziehen sich auch auf mittelbar Geschädigte, denen der Teilnehmer verpflichtet ist.
4. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Über alle Handlungsvorschläge des Veranstalters entscheidet der Teilnehmer eigenständig über die Umsetzung und ohne Haftungsanspruch gegen den Veranstalter. Der Veranstalter schließt die Haftung wegen aller dem Teilnehmer durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Beauftragten verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus, soweit diese nicht durch eine Versicherung des Veranstalters gedeckt sind. Ferner stellt der Teilnehmer den Veranstalter im Innenverhältnis insoweit von Ansprüchen Dritter frei, insbesondere von Ansprüchen seiner Kranken- und Sozialversicherung, soweit diese nicht durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.
5. Alle minderjährigen und volljährigen Reiterinnen und Reiter müssen bei Veranstaltungen, in denen geritten wird, einen geeigneten Schutzhelm nach gültiger Euronorm, sowie festes Schuhwerk tragen. Außerdem müssen sie bei Veranstaltungen, in denen gesprungen oder ins Gelände geritten wird, eine geeignete Schutzweste nach gültiger Euronorm tragen oder eine aktuelle, schriftliche Haftungsverzichtserklärung für das Nicht-Tragen einer Sicherheitsweste ,bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigten, vorweisen. Erziehungsberechtigte werden nicht aus ihrer Aufsichts- und Haftpflicht entlassen.
6. Volljährigen Reitern wird das Tragen eines Reithelms, das Tragen einer Schutzweste sowie geeigneter Kleidung (insbesondere das Tragen von Sicherheitsschuhen und Handschuhen bei Bodenarbeit) dringend empfohlen. Entscheiden sich erwachsene Teilnehmer trotz ungeeigneter Schuhe und/oder Handschuhe und/oder Schutzweste dennoch zur Teilnahme, erfolgt dies auf eigene Verantwortung.
7. Das Konsumieren von Alkohol auf der Veranstaltung durch die Teilnehmer ist untersagt. Alkoholisierte Personen können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
8. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass das Tragen von Ringen, Zöpfen, Ketten oder ähnlichen Gegenständen bei der Arbeit mit Pferden ein Gefahrenrisiko darstellt. Der Veranstalter schließt daher jede Haftung für Sach-, Vermögens- oder Personenschäden aus, die im Zusammenhang damit entstehen können, dass der Teilnehmer während der Arbeit am Pferd irgendeine Art von Schmuck- oder Kleidungsstück trägt, welches ein Gefahrenrisiko birgt, sofern der Veranstalter den Teilnehmer zuvor auf dieses Risiko hingewiesen und der Teilnehmer sich dennoch zur Teilnahme entschieden hat.
10. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Anwendung und Umsetzung der dem Teilnehmer während der Veranstaltung gezeigten Methoden und Übungen entstehen können. Die Umsetzung dieser erfolgt nach eigener Abwägung und Haftung des Kunden.
11. entfällt
12. Das Reiten und der Umgang mit den Pferden, erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
13. Eltern haften für ihre Kinder, unabhängig des Alters und Unterliegen der durchgängigen Aufsichtspflicht der Eltern. Eine Übernahme der Aufsichtspflicht von den Erziehungsberechtigten auf den Veranstalter erfolgt nicht.
14. Der Reitschüler über 18 Jahre oder der/die Inhaber der Personensorge für die minderjährigen Reitschüler, sind darüber informiert, dass der Umgang mit Pferden auch bei entsprechender Aufsicht mit Risiken verbunden ist. Dazu gehört insbesondere das Risiko von Verletzungen, etwa durch Stürze, Folgen durch Scheuen der Pferde oder ähnliche unvorhersehbare Ereignisse.

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Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der gebuchten Leistung hat der Teilnehmer innerhalb von zwei Wochen nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
2. Die Verjährung der entsprechenden Ansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

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Fotos & Unterlagen
1. Während der Veranstaltung aufgenommene Fotos und Videos von Mensch und Tier dürfen vom Veranstalter für Marketingzwecke in öffentlichen Medien genutzt werden. Auf expliziten Wunsch des Kunden kann dessen Gesicht unkenntlich gemacht werden. Rückwirkend oder bei bereits geteilten Inhalten ist dies nicht mehr möglich.
2. Die vom Veranstalter gefertigten und herausgegebenen Unterlagen dürfen nur für den privaten Gebrauch des Kunden verwendet werden. Seminarunterlagen und Ausbildungsmaterialien, die vom Veranstalter ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht vervielfältigt oder verbreitet werden. Die Unterlagen dürfen in keinerlei Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Bei einer vereinbarten Veröffentlichung ist der Veranstalter als Quelle zu nennen.
3. Der Veranstalter haftet nicht für die Inhalte der von ihm herausgegebenen Unterlagen, insbesondere übernimmt er keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Anwendung und Umsetzung der in den Unterlagen dargestellten Methoden und Übungen entstehen können.

4. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich einverstanden, dass sämtliches von ihm und seinem Pferd aufgenommenes Foto- und Videomaterial auf öffentlichen Veranstaltungen gezeigt und besprochen werden dürfen. Die Wort- und Bildrechte gehen auf Julia Weltzien über.

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Datenschutz
1. Beim Buchungsvorgang erhaltene Daten – Name, Anschrift, Telefonnummer des Teilnehmers werden vom Veranstalter ausschließlich für betriebliche Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Insofern stimmt der Kunde der Erhebung, Nutzung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
2. Der Veranstalter sichert die Daten des Teilnehmers im Rahmen seiner Möglichkeiten vor Missbrauch.

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Schlussbestimmungen
1. Es gilt deutsches Recht.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder gegen geltendes Recht verstoßen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen oder gegen geltendes Recht verstoßenden Bedingungen treten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.

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​Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Dienstleistungserbringung von Beritt, Teilberitt und Hufbearbeitung

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Vertragsgegenstand
1. Diese AGB gelten zwischen Julia Weltzien (im folgenden Veranstalter genannt) und dem Kunden (im folgenden Kunde oder Teilnehmer genannt) für sämtliche abgeschlossene Verträge über Schulungsleistungen, insbesondere für die Dienstleistungen des Beritts, des Teilberitts, der Hilfestellung zum Eigenberitt und der Hufbearbeitung (im folgenden Dienstleistung genannt).
2. Die Vertragsleistungen und Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus den jeweiligen Ausschreibungen des Veranstalters. Die Leistungen erfolgen ausschließlich zu den genannten Geschäftsbedingungen.
3. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.

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Vertragsabschluss

  1. Der Pferdehalter versichert, dass das Pferd sein Eigentum oder der Besitz des Pferdes mit dem Eigentümer abgesprochen ist. Das Pferd ist zum Vertragsabschluss und Trainingsbeginn gesund und geimpft ist sowie eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Diese Nachweise sind auf Verlangen von Julia Weltzien vorzuweisen.

  2. Akute oder chronische Erkrankungen sind bei Ausbildungsbeginn mitzuteilen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, den Trainer über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit des Pferdes vor Aufnahme der ersten Dienstleistung zu informieren. Der Veranstalter ist berechtigt, das Pferd bei Verdacht auf ansteckende Krankheiten vom Training auszuschließen, sofern eine Gefährdung für andere Tiere und/oder Menschen gegeben ist. In diesem Fall ist das volle Entgelt zu zahlen.

  3. Der Veranstalter ist bei Feststellung einer Erkrankung berechtigt, den Trainingsplan zu ändern, die Trainingsausführung zu ändern oder das Training abzubrechen. In diesem Fall ist das volle Entgelt zu zahlen.

  4. Das Ausbildungsangebot im Beritt, Teilberitt und der Hilfestellung beim Eigenberitt umfasst Einzelstunden, die sowohl theoretisches als auch praktisches Wissen in Bezug auf Sozialstrukturen, Pferdeverhalten, Pferdehaltung, Ernährung, Erziehung und vieles mehr vermitteln. Ein Anspruch des Kunden auf bestimmte Inhalte ist nicht gegeben.

  5. Eine huforthopädische Dienstleistung erfolgt an jedem Pferd einzeln. Der Kunde wir über Hufgegebenheiten und -beschaffenheit aufgeklärt und beraten. 

  6. Ich übernehme keine Garantie für das Erreichen der vereinbarten Ziele. Die Dienstleistung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und des Tieres orientieren.

  7. Die Organisation eines geeigneten Platzes für die Dienstleistung (Reithalle, Reitplatz, Putzplatz mit festem Untergrund oder ähnliches) obliegt dem Kunden und ist nicht der Zuständigkeitsbereich des Veranstalters. 

  8. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass vor, während und nach der Hufbearbeitung Bild- und Tonmaterial des Tieres durch den Veranstalter erstellt werden darf. (Siehe Punkt "Fotos + Unterlagen")

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Bezahlung

​1. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebene Preise nur Richtpreise darstellen. Der tatsächliche Preis richtet sich individuell nach Zeitaufwand und Entfernung des Kunden - wird aber in jedem Fall VOR der Dienstleistung vereinbart!

2. Die volle Veranstaltungspreis plus eine Barzahlungsgebühr von 2€ (zwei Euro) zzgl. zum Veranstaltungspreis ist am ersten Veranstaltungstag vor Beginn der Veranstaltung in bar zu entrichten. Alternativ kann vorab bis zu einem vom Veranstalter benannten Datum oder vor Ort vor Veranstaltungsbeginn  per Überweisung oder Paypal auf das Konto des Veranstalters, auf Wunsch gegen Rechnungsstellung, bezahlt werden. Bei digitaler Bezahlung mittels Überweisung oder Paypal entfällt die Bahrzahlungsgebühr von 2€.

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Rücktritt des Teilnehmers / Stornogebühren

1. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zugang einer schriftlichen Rücktrittserklärung. Diese muss schriftlich z.B. per Brief oder Email vorliegen.
2. Die Rücktrittskosten betragen
bis 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung – kostenlos
weniger als 48 Stunden bis zu Beginn der Veranstaltung – 100 % des Gesamtpreises

3. Am Sonntag eingehende Rücktritte können erst am Montag bearbeitet werden und gelten daher als am Montag eingegangen.
4. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin oder die Rückvergütung gezahlter Reitstunden.
5. Nimmt der Teilnehmer Leistungen oder Teile davon nicht in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Anspruch auf Rückvergütung.

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Ersatzteilnehmer
1. Bei Dienstleistungen im Bereich des Beritts kann kein Ersatzteilnehmer vorgeschlagen werden.
2. Bis zum Beginn der Veranstaltung darf der Teilnehmer bei Rücktritt eine geeignete Ersatzperson vorschlagen. Hierzu bedarf es der schriftlichen Mitteilung an den Veranstalter und dessen Zustimmung. Der Veranstalter hat das Recht, dem Eintritt des Ersatzteilnehmers zu widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen nicht genügt, bei Teilnahme an Gruppenstunden keine zwei Einzeltrainings wahrgenommen hat oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

3.  Bei Dienstleistungen im Bereich der Hufbearbeitung ist der Vorschlag eines Ersatzteilnehmer möglich, wenn das Ersatz-Pferd am gleichen Stall ist wie das Tier des ursprünglichen Teilnehmers.

4. Tritt ein Ersatzteilnehmer in den Vertrag ein, so haften er und der Teilnehmer dem Veranstalter gegenüber als Gesamtschuldner für den Preis und die durch den Eintritt des Ersatzteilnehmers entstehenden Mehrkosten.

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Rücktritt, Kündigung und Programmänderung durch den Veranstalter

Der Veranstalter ist in den nachstehenden Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen:
1. ohne Einhaltung einer Frist:
a) Wenn der Teilnehmer die Durchführung des Kurses ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört, andere Personen erheblich belästigt oder Personen oder Tiere gefährdet, gegen das Tierschutzgesetz oder anderes geltendes Recht verstößt oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, bzw. wenn er die Veranstaltungsgebühr bei Veranstaltungsbeginn nicht komplett gezahlt hat.
b) Die Kündigung ist insbesondere dann zulässig, wenn sich erweist, dass der Teilnehmer falsche Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen, seiner reiterlichen Ausbildung und seinen reiterlichen Fähigkeiten bzw. den Teilnahmevoraussetzungen seines Pferdes gemacht hat und dadurch ursächlich er selbst, die Mitteilnehmer oder die Durchführung der Veranstaltung erschwert oder gefährdet werden. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer gegen fachlich anerkannte Regeln der Reiterei im Bereich der Ausrüstung, von Sicherheitsmaßnahmen oder des Führens des Pferdes schuldhaft verstößt
c) In beiden Fällen hat der Teilnehmer den vollen Veranstaltungspreis nebst bereits in Anspruch genommener Zusatzleistungen zu entrichten. Ein Anspruch auf Rückvergütung des bereits gezahlten Veranstaltungspreises besteht in diesen Fällen nicht.
2. bis unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn oder während der Veranstaltung:
a) Wenn die Veranstaltung nicht stattfindet oder fortgeführt werden kann, weil sie z.B. infolge von Unfall / Krankheit des Veranstalters bzw. des vom Veranstalter für die Veranstaltung eingesetzten Trainers oder bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. Epidemien) oder gleichwertigen Fällen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
b) Ich behalte mir vor, die Dienstleistung nach eigenem Ermessen abzubrechen - z.B. wenn ein Pferd deutliche Ermüdungserscheinungen zeigt, offensichtlich krank ist oder sich während der Dienstleistung verletzt hat.   

c) In diesen Fällen wird der Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt und wenn möglich ein Ersatzprogramm oder ein Ersatztermin angeboten. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin ist nicht gegeben.
Der Teilnehmer hat nur bei Nichtinanspruchnahme oder Nichtzustandekommens des Ersatzprogramms oder Ersatztermins Anspruch auf anteilige Rückerstattung des gezahlten Preises in Höhe der durch den Veranstalter nicht erbrachten Leistungen. Weitergehende Ansprüche bestehen in diesem Fall nicht.
Programmänderungen durch den Veranstalter sind ohne Zustimmung des Teilnehmers jederzeit zulässig, wenn sie den Gesamtzuschnitt und die Gesamtleistung der Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Programmänderungen, die während der Veranstaltung kurzfristig aufgrund witterungsbedingter oder anderer vom Veranstalter nicht zu beeinflussender Gegebenheiten erforderlich werden, um die Sicherheit der Gruppe nicht zu gefährden, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten, begründen keine Ansprüche auf Rückerstattung des Veranstaltungspreises.

d) Der Veranstalter kann die Veranstaltung jederzeit beenden, wenn der Teilnehmer trotz Ermahnung gegen die gültigen Tierschutzvorschriften verstößt. In diesem Fall ist die volle Kursgebühr zu entrichten. Ein Anspruch auf eine verminderte Kursgebühr, ein Ersatzprogramm oder einen Ersatztermin besteht nicht.

e) Der Veranstalter kann die Dienstleistung jederzeit abbrechen, wenn es während der Dienstleistung zu einer Gesundheitsgefährung für den Veranstalter kommt.

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Mitwirkungspflicht

1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

2. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich vor Ort zur Kenntnis zu geben.

3. Unterlässt er schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

4.  Ich übernehme keine Garantie für das Erreichen der Trainingsziele. Das Training wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Pferdes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren.   

5. Der Kunde wurde ausführlich darüber belehrt, dass die durch den Veranstalter gelehrten Ausbildungsmethoden nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden Erfolg haben. Der Erfolg kann auch erst zeitlich verzögert einsetzen.

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Haftungsbestimmungen

1. Eine Haftung für Körper- oder Sachschäden wird ausgeschlossen. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für sein Pferd, auch wenn er auf Anraten vom Veranstalter handelt.

2.  Der Veranstalter ist bei der Hufbearbeitung und bei Beritttätigkeiten haftpflichtversichert.

3. Für Schäden, die der Teilnehmer oder sein mitgebrachtes Pferd während der Dauer der Veranstaltung verursacht, haftet der Teilnehmer eigenständig. Diese Haftungsbestimmungen beziehen sich auch auf mittelbar Geschädigte, denen der Teilnehmer verpflichtet ist.

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Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der gebuchten Leistung hat der Teilnehmer innerhalb von zwei Wochen nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
2. Die Verjährung der entsprechenden Ansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

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Fotos & Unterlagen
1. Während der Veranstaltung aufgenommene Fotos und Videos von Mensch und Tier dürfen vom Veranstalter für Marketingzwecke in öffentlichen Medien genutzt werden. Auf expliziten Wunsch des Kunden kann dessen Gesicht unkenntlich gemacht werden. Rückwirkend oder bei bereits geteilten Inhalten ist dies nicht mehr möglich.
2. Die vom Veranstalter gefertigten und herausgegebenen Unterlagen dürfen nur für den privaten Gebrauch des Kunden verwendet werden. Seminarunterlagen und Ausbildungsmaterialien, die vom Veranstalter ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht vervielfältigt oder verbreitet werden. Die Unterlagen dürfen in keinerlei Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Bei einer vereinbarten Veröffentlichung ist der Veranstalter als Quelle zu nennen.
3. Der Veranstalter haftet nicht für die Inhalte der von ihm herausgegebenen Unterlagen, insbesondere übernimmt er keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Anwendung und Umsetzung der in den Unterlagen dargestellten Methoden und Übungen entstehen können.

4. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich einverstanden, dass sämtliches von ihm und seinem Pferd aufgenommenes Foto- und Videomaterial auf öffentlichen Veranstaltungen gezeigt und besprochen werden dürfen. Die Wort- und Bildrechte gehen auf Julia Weltzien über.

5. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter uneingeschränkt Bildmaterial der Pferdehuf erstellen und veröffentlichen darf. Die Wort- und Bildrechte gehen auf Julia Weltzien über.

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Datenschutz
1. Beim Buchungsvorgang erhaltene Daten – Name, Anschrift, Telefonnummer des Teilnehmers werden vom Veranstalter ausschließlich für betriebliche Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Insofern stimmt der Kunde der Erhebung, Nutzung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
2. Der Veranstalter sichert die Daten des Teilnehmers im Rahmen seiner Möglichkeiten vor Missbrauch.

​

Schlussbestimmungen
1. Es gilt deutsches Recht.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder gegen geltendes Recht verstoßen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen oder gegen geltendes Recht verstoßenden Bedingungen treten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.

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